
Landeswährung = Festwährung
Auf dem Festgelände wird ausschliesslich in Schweizer Franken abgerechnet. Dies gilt insbesondere auch für die Festwirtschaft. Schweizer Franken können unter anderem an den Geldausgabeautomaten aller Bankinstitute in der Gegend bezogen werden. Um die Wirkungen des starken CHF (respektive des schwachen EUR) abzudämpfen sehen wir vor, allen angemeldeten Teilnehmern nebst der Plakette auch Verzehrgutscheine im Gesamtwert deutlich über dem zu entrichtenden Teilnahmebetrag abzugeben. Die entsprechenden Verhandlungen mit dem Festwirt und mit weiteren Sponsoren - jemand muss schliesslich den Ausfall tragen – haben erst begonnen, weshalb noch keine konkreten Angaben oder Zusagen möglich sind.
Zollbelange
Die Schweiz ist zwar Mitglied des Schengenraumes – was den freien Personenverkehr mit sich bringt. Sie ist aber weder Mitglied der EU noch hat sie mit ihr kein Zollabkommen abgeschlossen, weshalb zwischen der Schweiz und der EU kein freier Güterverkehr herrscht. Privatpersonen dürfen im Rahmen einer wertmässigen Obergrenze von CHF 300.- Waren (insbesondere auch Lebensmittel) zollfrei einführen. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass gewisse Nahrungsmittel, insbesondere Milchprodukte und Fleisch, nur in sehr bescheidenen Mengen zollfrei eingeführt werden können. Dasselbe gilt für alkoholische Getränke, wo beispielsweise nur 2 Liter Bier pro Person eingeführt werden können. Wir empfehlen ausdrücklich, sich an diese Mengenbeschränkungen zu halten respektive übersteigende Mengen bei der Einfuhr am Zoll anzumelden und machen darauf aufmerksam, dass Zolldelikte als Abgabebetrug qualifizieren und strafrechtlich verfolgt werden. Übrigens beträgt der Zoll für Bier nur 0,25 CHF/Liter.
Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen
Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, welche dem Warentransort dienen (Lastwagen), unterliegen in der Schweiz einem generellen Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Wir haben vom zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau eine beschränkte Ausnahmebewilligung vom gesetzlichen Sonntagsfahrverbot für die am Jahrestreffen teilnehmenden betroffenen Fahrzeuge erhalten. Die Kosten für die Bewilligung wird im Interesse einer grossen Teilnahme am Jahrestreffen nicht den betroffenen Fahrzeuglenkern auferlegt, sondern zu Lasten der allgemeinen Festabrechnung abgerechnet. Für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge berechtigt die Bewilligung zur Fahrt am Sonntag vom Festplatz auf direktem Weg an den für die Heimreise nächstgelegenen Grenzübergang. Für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge berechtigt die Bewilligung zur Fahrt am Sonntag an den Wohnort respektive Ausgangspunkt. Die betroffenen Fahrzeuglenker müssen die schriftliche Ausnahmebewilligung des Strassenverkehrsamtes mit sich führen; diese wird den korrekt angemeldeten Fahrzeugführern beim Check-In am Festgelände überreicht. Fahren ohne Ausnahmebewilligung zieht eine hohe Busse und ein zwangsweises Verweilen vor Ort bis Montag nach sich.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir für Sie diese Genehmigung einholen können.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sind vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t, welche dem Warentransport dienen (Lastwagen), bezahlen für jeden in der Schweiz gefahrenen km eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Ein Rechenbeispiel findet sich auf Seite 31 der Unimog Heft’l-Ausgabe Nr. 72. Da sich das Festgelände nur wenige km von der Landesgrenze entfernt befindet, fällt die LSVA für die betroffenen Fahrzeuge finanziell nicht ins Gewicht. Wir empfehlen den Fahrzeuglenkern, bei der Einfahrt in die Schweiz das Fahrzeug mit km-Stand beim Zollamt zu registrieren und bei der Ausfahrt abzurechnen. Sofern jemand während dem Fest nicht grössere Ausfahrten unternimmt, wird gemäss Aussage des Zollamtes aufgrund des geringen anfallenden Betrages auf das Inkasso verzichtet.
Festplatz
Wie bereits erwähnt, findet das Jahrestreffen auf dem Zelglihof in Ermatingen statt (www.zelglihof.com). Die Besitzerfamilie ist auch für die Festwirtschaft auf dem Gelände verantwortlich. Nebst der bestehenden Infrastruktur werden provisorische Sanitär- und Elektroeinrichtungen bereitgestellt, um auch für schlechte Wetterbedingungen gerüstet zu sein. Die Besitzerfamilie vermarktet auch in Eigenverantwortung die Schlafgelegenheiten im Matratzenlager oder im „Heuhotel“. Interessenten richten die entsprechenden Anfragen an kreis.zelglihof@bluewin.ch.
Anmeldung und weitergehende Informationen
Mitglieder des Unimog-Club-Gaggenau e.V. melden sich über die Online-Datenbank an. UVC- und Nichtmitglieder über einen externen Link. Die Mitglieder des Unimog-Club-Schweiz / FL werden direkt angeschrieben und melden sich gemäss den in diesem Schreiben erhaltenen Angaben an.
Weitere Informationen finden sich unter www.jahrestreffen.ch.
